Schullaufbahnempfehlung

Schullaufbahnempfehlung

Mögliche Abschlüsse an der Gemeinschaftsschule

Hauptschulabschluss nach Kl. 9 oder 10
Realschulabschluss nach Kl.10
Abitur nach Kl. 13, aber nicht direkt an der Kirchheimer Schule möglich
Unterschiedliche Niveaustufen 
In der Gemeinschaftsschule lernen die Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Niveaustufen. Diese können sich von Fach zu Fach unterscheiden. Erst im Abschlussjahr der Sekundarstufe I, d. h. im neunten oder zehnten Schuljahr, lernen sie über alle Fächer hinweg einheitlich nach den Bildungsstandards des angestrebten Bildungsabschlusses. 
Niveaustufen und Abschlüsse
Dabei führt das grundlegende Niveau (G-Niveau) zum Hauptschulabschluss, der am Ende von Klassenstufe 9 oder 10 abgelegt werden kann. 
Das mittlere Niveau (M-Niveau) führt zum Realschulabschluss, der am Ende von Klassenstufe 10 abgelegt wird.  
Das erweiterte Niveau (E-Niveau) führt zum Abitur, das über eine gymnasiale Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule, einem allgemein bildenden oder einem Beruflichen Gymnasium erreicht werden kann. 

Schullaufbahnempfehlung an der Gemeinschaftsschule

Klassenstufe 8
Im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 8 beraten sich der Lerncoach gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten sowie der Schülerin oder dem Schüler auf Basis des Lernentwicklungsberichtes des ersten Halbjahres, welcher schulische Abschluss dem Begabungsprofil und Leistungsvermögen der Schülerin oder des Schülers nach ihrer Einschätzung entspricht. Sie berücksichtigen dabei auch Aspekte der Berufs- und Studienorientierung. 
Die Lerngruppenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters spricht nach der Beratung der Erziehungsberechtigten bis zum 15. März der Klassenstufe 8 ihre Empfehlung darüber aus, ob die Schülerin oder der Schüler die Hauptschulabschlussprüfung in Klassenstufe 9 ablegen soll oder nicht.
Klassenstufe 9
Im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 9 beraten sich der Lerncoach gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten sowie der Schülerin oder dem Schüler erneut auf Basis des Lernentwicklungsberichtes des ersten Halbjahres, welcher schulische Abschluss dem Begabungsprofil und Leistungsvermögen der Schülerin oder des Schülers nach ihrer Einschätzung entspricht. Sie berücksichtigen dabei auch Aspekte der Berufs- und Studienorientierung. 
Die Lerngruppenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters spricht nach der Beratung der Erziehungsberechtigten bis zum 15. März der Klassenstufe 9 ihre Empfehlung darüber aus, welche weitere Schullaufbahn nach Klassenstufe 9 angestrebt werden sollte:

a) nach erfolgreichem Hauptschulabschluss die schulische Laufbahn an der Gemeinschaftsschule abzuschließen;
 
b) nach erfolgreichem Hauptschulabschluss in Klassenstufe 9 die Klassenstufe 9 erneut zu besuchen, mit dem Ziel, die Realschulabschluss-prüfung oder die Versetzung nach der gymnasialen Versetzungsordnung in Klassenstufe 10 anzustreben; 

c) in Klassenstufe 10 die Hauptschulabschlussprüfung anzustreben; 

d) in Klassenstufe 10 die Realabschlussprüfung anzustreben;

e) in Klassenstufe 10 die nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung erfolgende Versetzung anzustreben.
Share by: