Klassenstufe 8Im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 8 beraten sich der Lerncoach gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten sowie der Schülerin oder dem Schüler auf Basis des Lernentwicklungsberichtes des ersten Halbjahres, welcher schulische Abschluss dem Begabungsprofil und Leistungsvermögen der Schülerin oder des Schülers nach ihrer Einschätzung entspricht. Sie berücksichtigen dabei auch Aspekte der Berufs- und Studienorientierung.
Die Lerngruppenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters spricht nach der Beratung der Erziehungsberechtigten bis zum 15. März der Klassenstufe 8 ihre Empfehlung darüber aus, ob die Schülerin oder der Schüler die Hauptschulabschlussprüfung in Klassenstufe 9 ablegen soll oder nicht.
Klassenstufe 9Im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 9 beraten sich der Lerncoach gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten sowie der Schülerin oder dem Schüler erneut auf Basis des Lernentwicklungsberichtes des ersten Halbjahres, welcher schulische Abschluss dem Begabungsprofil und Leistungsvermögen der Schülerin oder des Schülers nach ihrer Einschätzung entspricht. Sie berücksichtigen dabei auch Aspekte der Berufs- und Studienorientierung.
Die Lerngruppenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters spricht nach der Beratung der Erziehungsberechtigten bis zum 15. März der Klassenstufe 9 ihre Empfehlung darüber aus, welche weitere Schullaufbahn nach Klassenstufe 9 angestrebt werden sollte:
a) nach erfolgreichem Hauptschulabschluss die schulische Laufbahn an der Gemeinschaftsschule abzuschließen;
b) nach erfolgreichem Hauptschulabschluss in Klassenstufe 9 die Klassenstufe 9 erneut zu besuchen, mit dem Ziel, die Realschulabschluss-prüfung oder die Versetzung nach der gymnasialen Versetzungsordnung in Klassenstufe 10 anzustreben;
c) in Klassenstufe 10 die Hauptschulabschlussprüfung anzustreben;
d) in Klassenstufe 10 die Realabschlussprüfung anzustreben;
e) in Klassenstufe 10 die nach den Regelungen der gymnasialen Versetzungsordnung erfolgende Versetzung anzustreben.